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„Erst prüfen und danach zertifizieren“

Udo Baitinger und der Nutzen einer reinigungsgerechten Konstruktion, Teil 2
„Erst prüfen und danach zertifizieren“

„Erst prüfen und danach zertifizieren“
fotolia 70147542 | Urheber industrieblick

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) führt Baumusterprüfungen vor dem Inverkehrbringen neuer technischer Erzeugnisse durch, um mögliche Sicherheitsmängel rechtzeitig aufzudecken. Im zweiten Teil des Interviews erläutert der Diplom-Wirtschaftsingenieur und BGN-Prüfer Udo Baitinger unter anderem, welche Kriterien bei der Prüfung und Zertifizierung zum Einsatz kommen.

Bähnisch: Welche Dienstleistungen bietet die BGN im Zusammenhang mit Hygienic Design an?
Baitinger: Unsere Angebote zum Thema Hygienic Design sind vielfältig. Wir bieten eine entwicklungsbegleitende Beurteilung, eine Beratung sowie die Prüfung und Zertifizierung an. Eine weitere Dienstleistung sind Seminare zu diesem Thema. Die Prüf- und Zertifizierungsstelle Nahrungsmittel und Verpackung im DGUV Test prüft und zertifiziert den Teilaspekt Hygiene übrigens seit ihrem Bestehen; ich selbst prüfe seit 2001.

Bähnisch: Welche Kriterien wenden Sie bei der Prüfung und Zertifizierung an?
Baitinger: Unsere Kriterien basieren auf der Maschinenrichtlinie samt dem zugehörigen Normenwerk sowie weiteren, einschlägigen Verordnungen und Richtlinien. Weiterhin auf unseren eigenen, praktischen Erfahrungen, die wir im Laufe der Zeit in unseren Mitgliedsbetrieben gemacht haben. Zusätzlich auf Erkenntnissen, die wir durch die Mitwirkung in entsprechenden Facharbeitskreisen erlangen.

Bähnisch: Sie nehmen also bereits in der Konzeptionsphase Einfluss auf die Gestaltung der Anlagen?
Baitinger: Ja, zum einen werden wir – je nach Auftrag – frühzeitig tätig durch die bereits angesprochene entwicklungsbegleitende Beurteilung und Beratung der Maschinenhersteller. Weiterhin wirken wir aktiv in der nationalen, europäischen und internationalen Normung mit und bringen dort unser Wissen und unsere Erfahrung in die Expertengremien ein. Die resultierenden Normen dienen dann wiederum als Grundlage für die Konstruktion und den Bau von Maschinen. Dadurch erreichen wir einen zusätzlichen, wie auch schon anfangs erwähnt, primärpräventiven Nutzen, denn Sicherheit und Hygiene werden per Norm eingebaut.

Bähnisch: Die EHEDG zertifiziert ebenfalls Anlagen nach Hygienic-Design-Kriterien und legt dabei den Fokus auf die möglichst einfache und vollumfängliche Reinigung der Komponenten. Worin unterscheidet sich der Ansatz der BGN bei der Bewertung der Anlagen von dem der EHEDG? Gibt es Gemeinsamkeiten?

Diplom-Wirtschaftsingenieur Udo Baitinger arbeitet seit 2001 in der BGN-Hauptverwaltung in Mannheim im Geschäftsbereich Prävention. Bild: BGN

Baitinger: Was die Anforderungen an die hygienegerechte Konstruktion betrifft, sind die EHEDG-Prüfungen mit den DGUV-Test-Prüfungen nahezu deckungsgleich. Zusätzlich prüfen wir, ob die verwendeten Materialien für den Anwendungsfall nachweislich geeignet sind und ob die Inhalte der Betriebsanleitungen den Kriterien der Maschinenrichtlinie entsprechen – dies unterscheidet unseren Prüfumfang von dem der EHEDG. Unsere Prüfung wendet eine andere Methode an, um die leichte Reinigbarkeit identifizierter Schwachstellen zu überprüfen. Da unsere Prüfung einer Hygiene-Risikobeurteilung durch den Maschinenhersteller gleichkommt, haben wir in der Auslegung mancher Anforderungen, abhängig von verschiedenen Faktoren, einen gewissen Spielraum, den die EHEDG- Prüfung nicht hat. Wir sind übrigens Mitglied in der EHEDG und wirken auch an der Entwicklung von deren Guidelines mit.

Bähnisch: Beschränkt sich eine DGUV-Test-Hygieneprüfung auf Nahrungsmittelmaschinen?
Baitinger: Nein, dort wo Reinigung und Hygiene eine Rolle spielt, ist die DGUV-Test-Prüfung universell anwendbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein einfaches Bauteil oder eine komplexe Maschine, einen offenen oder geschlossenen Prozess handelt. Darüber hinaus können wir jedes andere Objekt, zum Beispiel auch bauliche Einrichtungen, bei dem eine leichte Reinigung von Bedeutung ist, auf Basis unserer Prüfgrundsätze beurteilen.

Bähnisch: Wie läuft der Prüf- und Zertifizierungsprozess im Detail ab und wie lässt sich die Einhaltung der Anforderungen in der Praxis später nachweisen?
Baitinger: Nach Auftragserteilung kommt es zur eigentlichen Prüfung, in der wir beurteilen, ob die Einhaltung der Anforderungen erfüllt ist. Dabei spielen viele Einflussfaktoren eine Rolle, wie die bestimmungsgemäße Verwendung, die zu verarbeitende Produkte oder der ausgeübte Prozess. Die Eignung der Materialien sowie die erforderlichen Inhalte der Betriebsanleitung werden ebenso geprüft. Das Ergebnis dokumentiert ein Bericht, in dem alle zutreffenden Aspekte beschrieben und gegebenenfalls vorhandene Defizite aufgezeigt werden. Auf Basis dieser Mängelliste lassen sich dann die erforderlichen Anpassungen vornehmen, bevor das Produkt erneut zur Prüfung vorgestellt wird. Sind alle Anforderungen erfüllt kann die Zertifizierung erfolgen und der Hersteller ist dann berechtigt sein Produkt mit einem DGUV-Test-Prüfzeichen „Hygiene geprüft“ zu versehen.

Bähnisch: Was sagt ihr Prüfzeichen „Hygiene geprüft“ aus?
Baitinger: Das DGUV-Test-Prüfzeichen „Hygiene geprüft“ ist ein Qualitätszeugnis und bestätigt, dass die Hygieneanforderungen auf Basis europäischer Regelwerke eingehalten werden.

Bähnisch: Gibt es eine Möglichkeit, die Effektivität der Reinigung im Verlauf der Prüfung zu überprüfen?
Baitinger: Zur Validierung der Reinigbarkeit konstruktiv besonders kritischer Bauteile wie Dichtungen wenden wir einen Test an, der auf den Abläufen des VDMA-Merkblatts „Riboflavintest für keimarme oder sterile Verfahrenstechniken“ basiert. Dafür wird eine fluoreszierende Flüssigkeit aufgebracht, die sich anschließend, unter kontrollierten Bedingungen, vollständig entfernen lassen muss.

Bähnisch: Findet eine regelmäßige Re-Zertifizierung statt?
Baitinger: Unsere Zertifikate haben eine Gültigkeit von fünf Jahren. Sollte es in dieser Zeit konstruktive Änderungen geben, ist uns dies vom Zertifikatsinhaber mitzuteilen. Wir prüfen dann, ob das Zertifikat unter diesen Umständen weiterhin seine Gültigkeit behalten kann. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Hersteller eine neue Prüfung beantragen.

Bähnisch: Wie viele Anlagen sind inzwischen von der BGN zertifiziert worden?
Baitinger: Die Zahl liegt im dreistelligen Bereich. Alle aktuell gültigen Zertifikate listet unsere Datenbank auf, die Sie unter www.dguv.de finden. Dort erhalten Lebensmittelhersteller und Anlagenbauer auch weitere interessante Informationen zu unseren Dienstleistungen sowie zu anderen Produktprüfungen und Zertifizierungen.

Das Interview mit Udo Baitinger hat die freie Fachjournalistin Mareike Bähnisch geführt.

Hier ist der erste Teil des Interviews zu finden.

Hier geht es zu den zugehörigen Whitepaper-Dokumenten.

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